Für die Ausstellung von E-Rechnungen ist grundsätzlich der Standard XRechnung zu verwenden.
Hier erfolgt eine formale Validierung der XRechnung durch:
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Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine E-Rechnungspflicht für den B2B-Bereich (Geschäfte zwischen inländischen Unternehmen). Unternehmen müssen Rechnungen elektronisch im strukturierten Format (z.B. XRechnung oder ZUGFeRD) empfangen und verarbeiten können. Papier- und herkömmliche PDF-Rechnungen sind nur noch übergangsweise erlaubt.
Hinweis: Die Neuregelung wurde mit dem Wachstumschancengesetz beschlossen.
Umfangreiche Dokumentation zu aktuellen Standards finden Sie unter https://xeinkauf.de/xrechnung/
Allgemeines: Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine E-Rechnungspflicht für den B2B-Bereich (Geschäfte zwischen inländischen Unternehmen). Unternehmen müssen Rechnungen elektronisch im strukturierten Format (z.B. XRechnung oder ZUGFeRD) empfangen und verarbeiten können. Papier- und herkömmliche PDF-Rechnungen sind nur noch übergangsweise erlaubt.
Validator Konfiguration für XRechnung 3.0.2 für die Universal Business Language (UBL) und UN/CEFACT Invoice und CreditNote Dokumente mit EN16931:2017, genauer:
Rechnungssteller können sich für eine der beiden zugelassenen Syntaxen entscheiden. Rechnungsempfänger müssen hingegen in der Lage sein, beide zugelassenen Syntaxen zu empfangen. XRechnung definiert eine CIUS zur EN 16931-1. Eine Core Invoice Usage Specification (CIUS) ist eine Präzisierung der EN 16931-1 zur Anpassung an länder- oder domänenspezifische Rahmenbedingungen.