E-Rechnungs-Validator

Für die Ausstellung von E-Rechnungen ist grundsätzlich der Standard XRechnung zu verwenden.

Hier erfolgt eine formale Validierung der XRechnung durch:

  • 1. Prüfung der Verwendung eines korrekten Syntaxschemas
  • 2. Prüfung der EN 16931-Regeln
  • 3. Prüfung der XRechnungs-Regeln

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Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine E-Rechnungspflicht für den B2B-Bereich (Geschäfte zwischen inländischen Unternehmen). Unternehmen müssen Rechnungen elektronisch im strukturierten Format (z.B. XRechnung oder ZUGFeRD) empfangen und verarbeiten können. Papier- und herkömmliche PDF-Rechnungen sind nur noch übergangsweise erlaubt.

Wichtige Eckdaten zur E-Rechnungspflicht:

  • Empfangspflicht (ab 01.01.2025): Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen zu empfangen.
  • Ausstellungspflicht (ab 01.01.2025): Obligatorisch für B2B-Umsätze, wobei Übergangsregelungen gelten.
  • Übergangsregelung (bis 31.12.2026): Papier oder PDF sind (mit Zustimmung) weiterhin möglich.
  • Weiterführung (bis 31.12.2027): Für Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz < 800.000 € (2026) können Übergangsregelungen bis 2027 gelten.
  • Formate: Die XRechnung (reines XML) oder das hybride Format ZUGFeRD (PDF + XML) sind konform.

Was Sie wissen müssen:

  • B2C: Privatkunden sind von der Regelung nicht betroffen, erhalten also weiterhin Rechnungen wie bisher (ausgenommen ist die Einwilligung in eine elektronische Rechnung).
  • Ziel: Das Bundesfinanzministerium (BMF) will mit dieser Maßnahme den Umsatzsteuerbetrug bekämpfen.
  • Vorbereitung: Unternehmen sollten ihre Buchhaltungssysteme rechtzeitig auf den Empfang strukturierter Formate umstellen.

Hinweis: Die Neuregelung wurde mit dem Wachstumschancengesetz beschlossen.

Umfangreiche Dokumentation zu aktuellen Standards finden Sie unter https://xeinkauf.de/xrechnung/

Allgemeines: Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine E-Rechnungspflicht für den B2B-Bereich (Geschäfte zwischen inländischen Unternehmen). Unternehmen müssen Rechnungen elektronisch im strukturierten Format (z.B. XRechnung oder ZUGFeRD) empfangen und verarbeiten können. Papier- und herkömmliche PDF-Rechnungen sind nur noch übergangsweise erlaubt.

Validator Konfiguration für XRechnung 3.0.2 für die Universal Business Language (UBL) und UN/CEFACT Invoice und CreditNote Dokumente mit EN16931:2017, genauer:

  • EN16931 XRechnung (UBL Invoice)
  • EN16931 XRechnung Extension (UBL Invoice)
  • EN16931 XRechnung (UBL CreditNote)
  • EN16931 XRechnung (CII)
  • EN16931 (UBL Invoice)
  • EN16931 (UBL CreditNote)
  • EN16931 (CII)

Rechnungssteller können sich für eine der beiden zugelassenen Syntaxen entscheiden. Rechnungsempfänger müssen hingegen in der Lage sein, beide zugelassenen Syntaxen zu empfangen. XRechnung definiert eine CIUS zur EN 16931-1. Eine Core Invoice Usage Specification (CIUS) ist eine Präzisierung der EN 16931-1 zur Anpassung an länder- oder domänenspezifische Rahmenbedingungen.