DSGVO-Mandat und KI-Governance nach der EU-KI-Verordnung aus einer Hand.
Start-ups wachsende Unternehmen Mittelstand
Datenschutz scheitert in wachsenden Unternehmen selten am guten Willen, sondern an Zeit und an der Frage, wo man anfängt. Wir übernehmen die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten nach Art. 39 DSGVO. Zusätzlich unterstützen wir Ihre Organisation operativ bei Datenschutzdokumentation, Verarbeitungsverzeichnis, technischen und organisatorischen Maßnahmen, Datenschutzprozessen und Schulungen. DSB-Kontrollfunktion und operative Verantwortlichkeiten halten wir dabei klar getrennt.
Was uns von vielen Anbietern unterscheidet: Wir kommen aus der IT. Berechtigungskonzepte, Protokollierung, Verschlüsselung und Löschfristen besprechen wir mit Ihrer IT auf Augenhöhe – und wir sehen, ob das Dokumentierte der Realität entspricht.
Wo Sie heute stehen, finden Sie in wenigen Minuten selbst heraus: Unsere kurze Checkliste zur Umsetzung der DSGVO umfasst 30 Fragen, ist kostenlos und verlangt kein Benutzerkonto.
Sie brauchen dauerhaft jemanden, der zuständig ist. Wir übernehmen die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten und unterstützen Ihre Organisation zusätzlich bei den laufenden Datenschutzaufgaben – von Dokumentation und Maßnahmenprüfung bis zu Betroffenenanfragen und KI-Governance. Zehn Plätze in der Basisschulung DSGVO sind jedes Jahr enthalten.
ab 750 € netto im Monat
zzgl. einmaligem Mandatsaufbau von 1.550 bis 3.500 €
Mindestlaufzeit 24 Monate.
Sie wissen noch nicht, wo Sie stehen. Wir sehen uns Ihre Unterlagen, Abläufe und Systeme strukturiert an und sagen Ihnen, was fehlt, was dringend ist und was warten kann. Ergebnis ist ein schriftlicher Befund.
ab 2.900 € netto einmalig
Keine Bindung, keine Laufzeit. Entscheiden Sie sich danach für ein Mandat, fällt der Mandatsaufbau geringer aus, weil die Bestandsaufnahme dann bereits vorliegt.
Sie wissen genau, was Sie brauchen: ein Löschkonzept, ein neues Verarbeitungsverzeichnis, eine Datenschutz-Folgenabschätzung, den Aufbau Ihrer KI-Governance oder Unterstützung bei einer Due Diligence.
ab 2.500 € netto
größere Vorhaben meist zwischen 3.500 und 8.000 €
Festes Ergebnis, fester Umfang, festes Ende. Den Preis nennen wir erst, wenn der Umfang geklärt ist.
Welcher Weg zu Ihnen passt, zeigt Ihnen unser Kostenrechner in zehn Schritten. Alle genannten Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die meisten Anbieter berechnen ein Datenschutzmandat nach der Zahl der Beschäftigten. Das ist einfach, trifft den Aufwand aber nicht. Ein Betrieb mit zwanzig Beschäftigten, der monatlich neue Cloud-Dienste einführt und regelmäßig Nachweise für seine Kunden liefern muss, macht mehr Arbeit als ein Produktionsbetrieb mit zweihundert, bei dem sich seit Jahren wenig ändert.
Wir rechnen deshalb nach dem, was tatsächlich anfällt: nach Ihren Datenarten, der Zahl und der Veränderungsgeschwindigkeit Ihrer Dienstleister, Ihrer Gesellschafts- und Standortstruktur, internationaler Verarbeitung, wiederkehrenden Anforderungen Ihrer Kunden und danach, wie gut Sie uns intern zuarbeiten können. Die Zahl Ihrer Beschäftigten ist dabei einer von mehreren Faktoren, nicht der bestimmende.
Nach unten begrenzt ist das bei 750 € im Monat. Auch ein kleines, ruhiges Mandat bindet feste Kapazität: Erreichbarkeit, Pflege der Dokumentation, die jährliche Prüfung und das Berichtswesen fallen unabhängig von Ihrer Größe an. Dafür stehen zwei fest angestellte, IHK-zertifizierte Datenschutzbeauftragte bereit, die sich gegenseitig vertreten. Wir reichen kein Mandat an Freelancer weiter.
Getrennt davon steht der einmalige Mandatsaufbau. Er hängt davon ab, ob wir eine gepflegte Dokumentation übernehmen oder Grundlagen erst herstellen. Er ist im Monatsbeitrag nicht enthalten, wird nicht über die Laufzeit umgelegt und fällt ab dem zweiten Jahr nicht erneut an. Was darüber hinausgeht, etwa der vollständige Neuaufbau eines Verzeichnisses, wird als eigenes Projekt abgegrenzt und nicht in den Monatsbeitrag geschoben.
Hot!Kostenrechner Datenschutz Warum ein Betrieb mit zwanzig Beschäftigten mehr kosten kann als einer mit zweihundert: in zehn Schritten unverbindlich berechnen. Ohne Anmeldung, ohne Kontaktdaten.
IHK-zertifiziert als Datenschutzbeauftragter und als KI-Manager. DSGVO und EU-KI-Verordnung greifen bei jedem KI-Einsatz ineinander – bei uns bekommen Sie beide Seiten von einem Ansprechpartner, keine Zuständigkeitslücke zwischen zwei Beratern.
Lead und Backup sorgen dafür, dass Ihr Mandat nicht vom Wissen einer einzelnen Person abhängt. Bei Urlaub oder Krankheit ist eine qualifizierte Vertretung organisatorisch vorgesehen. Reaktionszeiten richten sich nach dem vereinbarten Serviceumfang.
Wir verlassen uns nicht allein auf Dokumentation. Wo es für die datenschutzrechtliche Bewertung erforderlich ist und der vereinbarte Leistungsumfang es abdeckt, sehen wir uns Maßnahmen risikoorientiert im System an und beziehen Ihre IT direkt ein. Wir prüfen also nicht nur, ob es ein Berechtigungskonzept gibt, sondern ob es trägt.
Ihre gesamte Datenschutzdokumentation führen wir in unserem selbst betriebenen Portal. Sie sehen jederzeit den aktuellen Stand – statt einer Word-Datei von vor zwei Jahren.
Seit dem 2. August 2026 ist die EU-KI-Verordnung allgemein anwendbar. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen seit Februar 2025 Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten und weiterer mit den Systemen befasster Personen zu fördern (Art. 4 EU-KI-VO). Ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen muss dabei nicht garantiert werden. Als IHK-zertifizierte KI-Manager decken wir diesen Bereich mit ab, statt Sie an einen zweiten Berater zu verweisen.
Hinweis: Der Digital Omnibus hat mehrere Regelungen der KI-Verordnung geändert. Unter anderem wurde Art. 4 zur KI-Kompetenz neu gefasst: Anbieter und Betreiber müssen weiterhin Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ergreifen, müssen jedoch kein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantieren. Außerdem wurden wesentliche Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme zeitlich verschoben: für Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 und für Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028.
Nach Art. 38 Abs. 6 DSGVO dürfen andere Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten nicht zu einem Interessenkonflikt führen. Je nach konkreter Aufgaben- und Verantwortungsverteilung kann insbesondere eine operative Verantwortung für IT-Systeme zu einem solchen Interessenkonflikt führen.
Um solche Interessenkonflikte konsequent auszuschließen, gehen wir über die erforderliche Einzelfallprüfung hinaus: Wo wir Ihr Datenschutzbeauftragter sind, erbringen wir keine IT-Dienstleistungen. Wo Networker selbst operative Verantwortung für den IT-Betrieb eines Unternehmens trägt, übernehmen wir dort kein Datenschutzmandat. Schulungen zu DSGVO und EU-KI-Verordnung sowie abgegrenzte IT-Projekte sind davon nicht berührt.
Unabhängig davon richtet sich unser Mandatsangebot an Start-ups, wachsende Unternehmen und den Mittelstand. Größere oder besonders komplexe Organisationen prüfen wir individuell.
Eine Benennungspflicht besteht nach § 38 BDSG, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, unabhängig von der Rechtsform. Auch unabhängig von der Personenzahl können weitere Benennungspflichten nach § 38 BDSG bestehen, etwa bei bestimmten Verarbeitungen, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen. Unabhängig davon greift Art. 37 DSGVO, etwa bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien oder bei umfangreicher regelmäßiger Beobachtung. Wer die Schwelle nicht erreicht, ist von den übrigen Pflichten der DSGVO trotzdem nicht befreit.
Die laufende Betreuung beginnt bei 750 € netto im Monat, dazu kommt ein einmaliger Mandatsaufbau zwischen 1.550 und 3.500 € netto. Wir rechnen dabei nicht nach der Zahl Ihrer Beschäftigten, sondern nach dem, was tatsächlich Aufwand erzeugt. Eine unverbindliche Einschätzung für Ihr Unternehmen liefert Ihnen der Kostenrechner in zehn Schritten. Alle genannten Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Nein. Wenn Sie noch nicht wissen, wo Sie stehen, beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme ab 2.900 € netto. Sie erhalten einen schriftlichen Befund und gehen keine Bindung ein. Entscheiden Sie sich danach für ein Mandat, fällt der einmalige Mandatsaufbau geringer aus, weil die Bestandsaufnahme dann bereits vorliegt. Wenn Sie ein konkretes Vorhaben haben, beauftragen Sie ein abgegrenztes Projekt ab 2.500 € netto, ohne laufende Betreuung.
Ein interner Datenschutzbeauftragter genießt besonderen Kündigungsschutz und muss laufend fortgebildet werden. Bei einem externen Datenschutzbeauftragten entfallen für Sie die arbeitsrechtliche Einbindung eines internen Funktionsträgers und die Organisation seiner laufenden Fortbildung. Für die Sicherstellung und Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde ist der externe Dienstleister verantwortlich. Dazu kommt der Blick von außen. Kritisch ist in beiden Fällen die Unabhängigkeit: Andere Aufgaben dürfen die unabhängige Wahrnehmung der DSB-Funktion nicht beeinträchtigen; ob ein Interessenkonflikt besteht, hängt von den konkreten Aufgaben und Verantwortlichkeiten ab.
Art. 38 Abs. 6 DSGVO verlangt, Interessenkonflikte bei der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten auszuschließen. Um Diskussionen über die konkrete Aufgabenverteilung von vornherein zu vermeiden, gehen wir bewusst einen Schritt weiter und trennen IT-Betrieb und Datenschutzmandat vollständig. Deshalb übernehmen wir in einem Unternehmen entweder den IT-Betrieb oder das Datenschutzmandat. Schulungen und Workshops sind davon nicht berührt.
Beide Regelwerke greifen ineinander, sobald KI personenbezogene Daten verarbeitet. Die Kompetenzpflicht nach Art. 4 der KI-Verordnung besteht bereits seit Februar 2025 und trifft jedes Unternehmen, das KI einsetzt. Seit dem 2. August 2026 ist die Verordnung allgemein anwendbar und behördlich durchsetzbar. Wir bringen beide Perspektiven mit, als IHK-zertifizierte Datenschutzbeauftragte und als IHK-zertifizierter KI-Manager.
Nach einem Erstgespräch und der Auftragsklärung übernehmen wir das Mandat in der Regel zum Monatsbeginn. Die Bestandsaufnahme läuft in den ersten Wochen, parallel melden wir die Benennung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
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