Großbetriebe Mittelstand Kleinunternehmen
Digitale Systeme sind das Rückgrat moderner Unternehmen und gleichzeitig ein attraktives Ziel für Angriffe. Seit dem 6. Dezember 2025 gelten für viele betroffene mittelständische Unternehmen verbindliche Anforderungen nach dem BSIG: § 30 verlangt geeignete, verhältnismäßige und wirksame Risikomanagementmaßnahmen, § 38 verpflichtet die Geschäftsleitung zu deren Umsetzung und Überwachung sowie zu regelmäßigen Schulungen.
Wir setzen dort an, wo Technik und Recht zusammenlaufen. Unser Datenschutz-Team besteht aus zwei fest angestellten, IHK-zertifizierten Datenschutzbeauftragten, ergänzt um die IHK-Zertifizierung als KI-Manager. Spezialisierte Expertise holen wir bei Bedarf gezielt vom Markt.
Ihre Daten verlassen unsere eigene Infrastruktur nicht: Wir vergeben keine Auftragsverarbeitung an Sub-Dienstleister, und auf unseren Webseiten setzen wir kein Tracking ein.
Wir betrachten IT-Sicherheit immer im Zusammenspiel von Technologie, Prozessen und Menschen. Nur wenn alle Komponenten ineinandergreifen, entsteht ein wirksamer Schutz.
Unser Ziel: Sicherheitslösungen, die nicht nur technisch überzeugen, sondern sich auch nahtlos in Ihre Abläufe integrieren – effizient, verständlich und nachhaltig.
Eine Weiche stellen wir dabei bewusst. Um Interessenkonflikte nach Art. 38 Abs. 6 DSGVO konsequent auszuschließen, trennen wir beide Rollen grundsätzlich. Wo wir den IT-Betrieb übernehmen, stellen wir deshalb keinen Datenschutzbeauftragten, und wo wir das Datenschutzmandat führen, erbringen wir keine IT-Dienstleistungen. Schulungen und Workshops sind davon nicht berührt, die halten wir in beiden Fällen. Was das für Ihr Unternehmen bedeutet, lesen Sie unter Externer Datenschutzbeauftragter & KI-Governance.
Unser Fokus: Der Schutz Ihrer Systeme, Daten und Prozesse – belegbar, nachhaltig und im Alltag tragfähig.
Hot!NIS2 betrifft viele mittelständische Unternehmen - seit dem 6. Dezember 2025 gelten für betroffene Einrichtungen unter anderem Risikomanagementpflichten nach § 30 BSIG sowie Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflichten der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG. Entdecken Sie hier unsere Workshops zu NIS2 und IT-Sicherheit.
Überlassen Sie Cyberrisiken nicht dem Zufall: Mit leistungsstarken Antivirus- und Antispam-Filtern blocken wir einen Großteil aller Bedrohungen, schützen Ihr Team vor Malware und Spam – und sorgen dafür, dass nur sichere E-Mails Ihren Posteingang erreichen.
Arbeiten Sie flexibel von überall – auf Notebook, Tablet oder Smartphone – ohne Kompromisse bei der Sicherheit. Ihre Daten sind jederzeit verschlüsselt und passwortgeschützt verfügbar, damit mobiles Arbeiten sorgenfrei und effizient bleibt.
Sie haben eine eigene IT-Abteilung und meist bereits einen internen Datenschutzbeauftragten. Wir ergänzen, wo Kapazität oder Spezialwissen fehlt.
Der Vertrag läuft über die Networker Technologies, unabhängig davon, wie der Erstkontakt zustande kam.
Sicherheit scheitert hier selten am Willen, sondern an der Frage, wer sie neben dem Tagesgeschäft umsetzt und dokumentiert.
Alles auf eigener Infrastruktur, ohne Weitergabe an Sub-Dienstleister.
Sie brauchen keine Sicherheitsarchitektur, sondern Schutz vor den Dingen, die kleine Unternehmen tatsächlich treffen.
Sie bekommen einen Ansprechpartner, keine Ticketnummer.
Networker Technologies ist Ihre Wahl in der Welt der IT-Lösungen. Kontaktieren Sie uns jetzt!